Zuschlag
2026 (2.Quartal) Beauftragungen aus der Vereinbarung - gebündelte Bekanntgabe. Der in der Bekanntgabe angeführte Auftragswert entspricht daher ausschließlich dem Wert der gebündelten Vergaben. Der unter „Höchstwert der Rahmenvereinbarung“ ausgewiesene Betrag bezeichnet demgegenüber die für die gesamte Vereinbarung festgelegte Kostenobergrenze und stellt nicht den Wert der gebündelten Vergabe dar.
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- Auftraggeber
- AUFLEB GmbH
- Auftragswert
- kein Wert veröffentlicht
- Angebote
- 1
- Veröffentlicht
- 30. Juli 2026
- Zuschlag
- 18. Aug. 2025
- Vertragsbeginn
- 18. Aug. 2025
- Vertragsende
- 18. Aug. 2027geschätzt
- Branche
- Gesundheits- und Sozialwesen
- Region
- Sankt Pölten