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Da es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung

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Los 8: Produktgruppe AccessoiresÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung9 juil. 2026
Los 7: Produktgruppe Seiden- und WollprodukteÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung9 juil. 2026
Los 6: Produktgruppe KopfbedeckungenÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung9 juil. 2026
Los 5: Produktgruppe BagsÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung9 juil. 2026
Los 4: Produktgruppe Jacquard ProdukteÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung9 juil. 2026
Los 3: Produktgruppe BaumwolltaschenÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung9 juil. 2026
Los 2: Produktgruppe ArtsocksÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung9 juil. 2026
Los 1: Produktgruppe OberbekleidungÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung9 juil. 2026
Kunsttransporte BelvedereÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung19 mai 2026
Kunsttransporte KHMKHM-MuseumsverbandDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung23 avr. 2026