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Da es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
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- 14 avr. 2027estiméeLos 7: Produktgruppe Seiden- und WollprodukteÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 14 avr. 2027estiméeLos 8: Produktgruppe AccessoiresÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 14 avr. 2028estiméeKunsttransporte KHMKHM-MuseumsverbandDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 12 mai 2028estiméeKunsttransporte BelvedereÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 janv. 2029estiméeLos 1: Produktgruppe OberbekleidungÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 janv. 2029estiméeLos 2: Produktgruppe ArtsocksÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 janv. 2029estiméeLos 3: Produktgruppe BaumwolltaschenÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 janv. 2029estiméeLos 4: Produktgruppe Jacquard ProdukteÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 janv. 2029estiméeLos 5: Produktgruppe BagsÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 janv. 2029estiméeLos 6: Produktgruppe KopfbedeckungenÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
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