Auftragnehmer
Keine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
DE · DEU
Zuschläge
5
Vergebenes Volumen
—
0 / 5 mit Wert
Auftraggeber
1
Branchen
1
Unternehmensgruppe: keine Angabe(Zuordnung geschätzt)
Reg. Keine Angabe
Auslaufende Verträge dieses Auftragnehmers
31. Juli 2028
geschätztUnterstützung ARIS Framework—BITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
31. Juli 2028
geschätztUnterstützungsdienstleistungen für Projektleitung- und Koordination im Bereich Document Services—BITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
31. Juli 2028
geschätztUnterstützungsleistungen TI Zulassungsmanagement—BITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
7. Aug. 2028
geschätztSoftwareentwicklung Bestandsbereinigung BITMARCK_21c|ng—BITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
7. Aug. 2028
geschätztBITMARCK_21c|ng GKV-Fachentwickler—BITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV