Opdrachtnemer
Keine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV
DE · DEU
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Gunningen
5
Totaal gegund
—
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Aanbestedende diensten
1
Sectoren
1
Concern: keine Angabe(toewijzing geschat)
Reg. Keine Angabe
Aflopende opdrachten van deze opdrachtnemer
- 26 jul 2028geschatUnterstützung ARIS FrameworkBITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV—
- 26 jul 2028geschatUnterstützungsdienstleistungen für Projektleitung- und Koordination im Bereich Document ServicesBITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV—
- 26 jul 2028geschatUnterstützungsleistungen TI ZulassungsmanagementBITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV—
- 2 aug 2028geschatSoftwareentwicklung Bestandsbereinigung BITMARCK_21c|ngBITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV—
- 2 aug 2028geschatBITMARCK_21c|ng GKV-FachentwicklerBITMARCK Holding GmbHKeine Angabe - der Zuschlag erging für die Lose an mehrere Bieter, die weiterhin über Einzelrealisationswettbewerbe im Wettbewerb zueinander stehen. Eine Veröffentlichung der Namen der Bieter unterbleibt daher mit Bezug auf § 39 Abs.6 Nr.3& 4 VgV—