Wykonawca
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung
Keine Angabe · AUT
Obserwuj ten wpisDarmowe konto — powiadomienie, gdy tutaj wygasa umowa.
Rozstrzygnięcia
10
Łączna wartość udzielonych zamówień
—
0 / 10 z wartością
Zamawiający
2
Branże
3
Wygasające umowy tego wykonawcy
- 14 kwi 2027szacowanaLos 7: Produktgruppe Seiden- und WollprodukteÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 14 kwi 2027szacowanaLos 8: Produktgruppe AccessoiresÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 14 kwi 2028szacowanaKunsttransporte KHMKHM-MuseumsverbandDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 12 maj 2028szacowanaKunsttransporte BelvedereÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 sty 2029szacowanaLos 1: Produktgruppe OberbekleidungÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 sty 2029szacowanaLos 2: Produktgruppe ArtsocksÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 sty 2029szacowanaLos 3: Produktgruppe BaumwolltaschenÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 sty 2029szacowanaLos 4: Produktgruppe Jacquard ProdukteÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 sty 2029szacowanaLos 5: Produktgruppe BagsÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—
- 26 sty 2029szacowanaLos 6: Produktgruppe KopfbedeckungenÖsterreichische Galerie Belvedere, Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen RechtsDa es sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen handelt, erfolgt gemäß § 61 Abs 4 BVergG zur Wahrung des fairen und lauteren Wettbewerbs keine Bekanntgabe der Namen der Partner der Rahmenvereinbarung—